Arbeitshilfen >> Aufsätze >> Texte online

Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind
Abendmahl für Kinder!
von Christoph Urban


Internet-Volltextsuche: +abendmahl +kinder
Ich stoße auf folgendes Zitat eines Ravensburger Pfarrers:
"Evangelische Christinnen und Christen erhalten die Zulassung zum Abendmahl mit der Konfirmation. Dies ist deshalb sinnvoll, weil die Jugendlichen erst im Konfirmandenunterricht mit der Bedeutung des Abendmahls vertraut gemacht werden. Kinder, die mit ihren Eltern den Abendmahlsgottesdienst besuchen, können trotzdem mit vor den Altar treten. Die Pfarrerin oder der Pfarrer können ihnen einen Segen spenden oder einen geistlichen Wunsch mit auf den Weg geben."* )

Ist das nicht schön, ein geistlicher Wunsch - und es darf sogar nach vorne kommen. Das wär' mir als Kind auch ungleich lieber als Esspapier und Traubensaft gewesen. Nun, man muss das nicht gleich verballhornen, das Zitat dürfte wohl eine der gängigen Meinungen zu dem Thema widerspiegeln. Zumindest sagt es eine Menge über die übliche Praxis aus - wohl auch in unserer Landeskirche. Zugang zum Abendmahl erwirbt man sich mit der Konfirmation, aber ganz ausgeschlossen werden soll auch keiner, vor allem bei den Kindern fällt das schwer. Was macht man? Der Pfarrer bittet die lieben Kleinen mit nach vorne und macht dann so eine Art Übersprunghandlung: Er segnet sie - der Herr Jesus hat's schließlich auch getan (Mk 10,16).
Wo liegt der Knackpunkt? Darin, dass die Teilnahme am Abendmahl an ein Verständnisniveau gebunden sein soll.


Biblisch kann man das weiß Gott nicht begründen. In den Einsetzungsworten zum Abendmahl lässt sich kein Buchstabe finden, der darauf hinweisen könnte, dass Jesus seine Gemeinschaft nur mit Erwachsenen teilen wollte oder mit solchen, die intellektuell in der Lage dazu wären. Mehr noch konstituiert sich der eine Leib Jesu Christi nach dem Verständnis von 1Kor 16f. im Abendmahl. Und da würde ja wohl niemand zu behaupten wagen, Kinder gehörten nicht zum Leib Jesu.

Um am Abendmahl teilzunehmen, muss kein Kind von einem Lehrer, seinen Eltern oder dem Pfarrer "vertraut" werden. (Wenngleich das gar nicht schlecht ist, man lernt nie aus.) Und schon gar nicht muss jemand zunächst den Konfirmandenunterricht besucht haben, um mit dem Abendmahl "vertraut" zu werden. Sondern Jesus Christus hat uns damit betraut, seine Gemeinschaft zu teilen und untereinander die Gemeinschaft Jesu Christi zu stiften. Es kann nicht an uns liegen oder einem Pfarrer oder einem Presbyterium, einer Gemeinschaft, die er an keine Bedingung - außer vielleicht, dass man sich zu den seinen zählt - gebunden hat, eine Hürde aufzuerlegen. Gottfried Mohr findet einen schönen Vergleich: "Beim Führerschein leuchtet mir diese Reihenfolge ein: erst die Fahrschule, dann die Fahrerlaubnis. Beim Abendmahl gibt es kein zuerst und danach, sondern eine Wechselbeziehung".**)

Eine solche Praxis lässt sich also nur aus der Tradition der Kirche ableiten und das dürfte für evangelische Christen wohl kein Argument sein, wenngleich das Wort nicht nahe legt, dass die Teilnahme am Abendmahl einer bestimmten Gruppe innerhalb der Christenheit vorbehalten sein soll.

Wie hält es die Landeskirche damit? Ein Blick in die Kirchenordnung:
Die Zulassung zum Abendmahl kann denen erteilt werden, die über das Sakrament hinreichend unterrichtet worden sind und vor der Gemeinde oder in einer entsprechenden Feier ein Bekenntnis des Glaubens abgelegt, haben. Auf Beschluss des Presbyteriums können getaufte Kinder nach angemessener Vorbereitung vor der Konfirmation in dieser Kirchengemeinde am Abendmahl teilnehmen. (Art. 185 KO)

Zunächst, es gibt die Möglichkeit, dass Kinder am Abendmahl teilnehmen. Die Konfirmation ist keineswegs Zugangsvoraussetzung*** ) , auch wenn das die Regel ist. Da der Konfirmationsunterricht aber wiederum nach Kirchenordnung im besonderen der Vorbereitung auf das Abendmahl dient, fallen Zulassung und Konfirmation halt meistens zusammen (Art. 193 KO). Aber wieder das gleiche, zuerst muss man sich qualifizieren, dann darf man teilnehmen.

Alle Reformbemühungen, alle Bemühungen, auf Hintergrund dieses Artikels das Abendmahl möglichst weit für Kinder zu öffnen sind redlich. Auch Gottesdienstformen sind es, in denen man versucht, zusammen mit Kindern Mahl zu halten - sei es dann ein Agape-Mahl. Auf einer Synode hat mir mal ein Kirchenrat gesagt: "Wissen Sie, so eine Kirchenordnung ist gut und vernünftig. Aber es gibt Stellen, an denen schaut man besser nicht hinein..." Er mag recht haben und dieser Artikel scheint mir von dieser Art zu sein. Aber so richtig hilft das nicht weiter. Denn spätestens wenn mir einer in der Diskussion um das Abendmahl mit Kindern mit dieser Stelle in der Kirchenordnung kommt, habe ich einfach schlechte Karten. Dann kann ich höchstens noch über das angemessene Maß der Vorbereitung diskutieren - und das will ich nicht, aus den besagten Gründen.

Was lässt sich daraus schlechthin Praktisches machen? - Folgerungen:
1) Das Abendmahl ist - analog der geschenkten Gnade Gottes - geschenkte Gemeinschaft Jesu Christi. Keine Einschränkungen!

2) Das heißt, Kinder dürfen auf keinen Fall vom Abendmahl ausgeschlossen werden.

3) Es ist Blödsinn, nach allerlei kreativen Formen zu suchen, die Kirchenordnung aufzuweichen. Ein veränderter Artikel muss her mit der expliziten Aussage, dass wer getauft ist, sich zum Abendmahl eingeladen fühlen soll. Und bitte mit der richtigen theologischen Dimension: Wenn Gott resp. Jesus mir etwas schenken will, muss ich nur "hier!" schreien. Niemand hat das Recht, mich erst für dieses Geschenk qualifizieren zu wollen.

4) Das Abendmahl muss aus seiner exponierten Stellung bei der Konfirmation raus. By the way - glauben sie denn, das interessierte einen Konfirmanden? Bei internen Umfragen, was die Motivation für den Konfirmandenunterricht angeht, liegt die Teilnahme am Abendmahl erfahrungsgemäß hinter Geld, Geld, Geld, kirchlich heiraten zu wollen und einer Latte an sozial erwünschten Antworten unter ferner liefen.

Es liegt anderen an, zu betonen, warum das Abendmahl als Gemeinschaftserlebnis so ungemein wichtig ist für Kinder. Das meine ich ohne jede Ironie. Es sei hier auf die breite Literatur zum Thema verwiesen.**** ) Mich aber stört im besonderen diese absurde Ausgrenzung in Theorie - und damit meine ich die Kirchenordnung - und, was ich eigentlich noch viel schlimmer finde: in Praxis.

Wahrlich, ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen (Mk 10,15). Ich finde: Wer das Reich Gottes empfangen kann, wird ja wohl noch in der Lage sein, das heilige Abendmahl zu empfangen.

* ) Thomas Holm: http://www.w-4.de/ev.kirche.rv/theologie.html.
** ) Gottfried Mohr: "Ich habe mitessen dürfen". Gedanken zum Abendmahl mit Kindern, in: Evangelische Kinderkirche, Nr.2, 71. Jg. (1999), Leinfelden-Echterdingen.
*** ) Vgl. dazu Mohr, der darauf aufmerksam macht, dass wir von Zulassung zum Abendmahl reden, während Jesus Christus uns zu seiner Tischgemeinschaft einlädt.
**** ) Eine wirklich umfangreiche Literaturliste kann man über das Religions-pädagogisches Institut der Evangelischen Landeskirche in Baden anfordern. Die Adresse steht hinten in diesem Buch. Unter www.ekiba.de/rpi/KiGoLitAbendm.htm ist die Liste auch online einsehbar.



Dies ist ein Aufsatz aus folgendem Buch:

Christoph Urban / Timo Rieg (Hrsg.)
Kindergottesdienst und Jugendgottesdienst in Westfalen
- Für eine Kirche mit Zukunft
Aufsätze aus der Praxis

Ist der sonntägliche Kindergottesdienst ein Auslaufmodell? Haben Jugendliche ein Bedürfnis nach Jugendgottesdienst? Und welche Rolle spielen haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter bei der weiteren Entwicklung?
Die LJV - eine unabhängige Vertretung evangelischer Gemeindejugend in der EKvW - hat in der Folge eines Seminarwochenendes zur Diskussion um Kinder- und Jugendgottesdienst eingeladen und die Beiträge in diesem Buch gesammelt: Statements, Modelle, Tipps für die Praxis.

Kaufen bei Reihe Jugendgottesdienst, Band 3
180 S., Paperback, 9.90 EUR
(ISBN 3-928781-70-7)


Jugendgottesdienst.com ist ein Projekt des Bochumer biblioviel Verlags
© biblioviel Verlag + Agentur für Presse, Buch und Neue Medien