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Wer das Reich Gottes
nicht empfängt wie ein Kind
Abendmahl für Kinder!
von Christoph Urban
Internet-Volltextsuche: +abendmahl +kinder
Ich stoße auf folgendes Zitat eines Ravensburger Pfarrers:
"Evangelische Christinnen und Christen erhalten die Zulassung
zum Abendmahl mit der Konfirmation. Dies ist deshalb sinnvoll, weil
die Jugendlichen erst im Konfirmandenunterricht mit der Bedeutung
des Abendmahls vertraut gemacht werden. Kinder, die mit ihren Eltern
den Abendmahlsgottesdienst besuchen, können trotzdem mit vor
den Altar treten. Die Pfarrerin oder der Pfarrer können ihnen
einen Segen spenden oder einen geistlichen Wunsch mit auf den Weg
geben."* )
Ist das nicht schön, ein geistlicher Wunsch
- und es darf sogar nach vorne kommen. Das wär' mir als Kind
auch ungleich lieber als Esspapier und Traubensaft gewesen. Nun,
man muss das nicht gleich verballhornen, das Zitat dürfte wohl
eine der gängigen Meinungen zu dem Thema widerspiegeln. Zumindest
sagt es eine Menge über die übliche Praxis aus - wohl
auch in unserer Landeskirche. Zugang zum Abendmahl erwirbt man sich
mit der Konfirmation, aber ganz ausgeschlossen werden soll auch
keiner, vor allem bei den Kindern fällt das schwer. Was macht
man? Der Pfarrer bittet die lieben Kleinen mit nach vorne und macht
dann so eine Art Übersprunghandlung: Er segnet sie - der Herr
Jesus hat's schließlich auch getan (Mk 10,16).
Wo liegt der Knackpunkt? Darin, dass die Teilnahme am Abendmahl
an ein Verständnisniveau gebunden sein soll.
Biblisch kann man das weiß Gott nicht begründen. In den
Einsetzungsworten zum Abendmahl lässt sich kein Buchstabe finden,
der darauf hinweisen könnte, dass Jesus seine Gemeinschaft
nur mit Erwachsenen teilen wollte oder mit solchen, die intellektuell
in der Lage dazu wären. Mehr noch konstituiert sich der eine
Leib Jesu Christi nach dem Verständnis von 1Kor 16f. im Abendmahl.
Und da würde ja wohl niemand zu behaupten wagen, Kinder gehörten
nicht zum Leib Jesu.
Um am Abendmahl teilzunehmen, muss kein Kind
von einem Lehrer, seinen Eltern oder dem Pfarrer "vertraut"
werden. (Wenngleich das gar nicht schlecht ist, man lernt nie aus.)
Und schon gar nicht muss jemand zunächst den Konfirmandenunterricht
besucht haben, um mit dem Abendmahl "vertraut" zu werden.
Sondern Jesus Christus hat uns damit betraut, seine Gemeinschaft
zu teilen und untereinander die Gemeinschaft Jesu Christi zu stiften.
Es kann nicht an uns liegen oder einem Pfarrer oder einem Presbyterium,
einer Gemeinschaft, die er an keine Bedingung - außer vielleicht,
dass man sich zu den seinen zählt - gebunden hat, eine Hürde
aufzuerlegen. Gottfried Mohr findet einen schönen Vergleich:
"Beim Führerschein leuchtet mir diese Reihenfolge ein:
erst die Fahrschule, dann die Fahrerlaubnis. Beim Abendmahl gibt
es kein zuerst und danach, sondern eine Wechselbeziehung".**)
Eine solche Praxis lässt sich also nur
aus der Tradition der Kirche ableiten und das dürfte für
evangelische Christen wohl kein Argument sein, wenngleich das Wort
nicht nahe legt, dass die Teilnahme am Abendmahl einer bestimmten
Gruppe innerhalb der Christenheit vorbehalten sein soll.
Wie hält es die Landeskirche damit? Ein
Blick in die Kirchenordnung:
Die Zulassung zum Abendmahl kann denen erteilt werden, die über
das Sakrament hinreichend unterrichtet worden sind und vor der Gemeinde
oder in einer entsprechenden Feier ein Bekenntnis des Glaubens abgelegt,
haben. Auf Beschluss des Presbyteriums können getaufte Kinder
nach angemessener Vorbereitung vor der Konfirmation in dieser Kirchengemeinde
am Abendmahl teilnehmen. (Art. 185 KO)
Zunächst, es gibt die Möglichkeit,
dass Kinder am Abendmahl teilnehmen. Die Konfirmation ist keineswegs
Zugangsvoraussetzung*** ) , auch wenn das die Regel ist. Da der
Konfirmationsunterricht aber wiederum nach Kirchenordnung im besonderen
der Vorbereitung auf das Abendmahl dient, fallen Zulassung und Konfirmation
halt meistens zusammen (Art. 193 KO). Aber wieder das gleiche, zuerst
muss man sich qualifizieren, dann darf man teilnehmen.
Alle Reformbemühungen, alle Bemühungen,
auf Hintergrund dieses Artikels das Abendmahl möglichst weit
für Kinder zu öffnen sind redlich. Auch Gottesdienstformen
sind es, in denen man versucht, zusammen mit Kindern Mahl zu halten
- sei es dann ein Agape-Mahl. Auf einer Synode hat mir mal ein Kirchenrat
gesagt: "Wissen Sie, so eine Kirchenordnung ist gut und vernünftig.
Aber es gibt Stellen, an denen schaut man besser nicht hinein..."
Er mag recht haben und dieser Artikel scheint mir von dieser Art
zu sein. Aber so richtig hilft das nicht weiter. Denn spätestens
wenn mir einer in der Diskussion um das Abendmahl mit Kindern mit
dieser Stelle in der Kirchenordnung kommt, habe ich einfach schlechte
Karten. Dann kann ich höchstens noch über das angemessene
Maß der Vorbereitung diskutieren - und das will ich nicht,
aus den besagten Gründen.
Was lässt sich daraus schlechthin Praktisches
machen? - Folgerungen:
1) Das Abendmahl ist - analog der geschenkten Gnade Gottes - geschenkte
Gemeinschaft Jesu Christi. Keine Einschränkungen!
2) Das heißt, Kinder dürfen auf keinen
Fall vom Abendmahl ausgeschlossen werden.
3) Es ist Blödsinn, nach allerlei kreativen
Formen zu suchen, die Kirchenordnung aufzuweichen. Ein veränderter
Artikel muss her mit der expliziten Aussage, dass wer getauft ist,
sich zum Abendmahl eingeladen fühlen soll. Und bitte mit der
richtigen theologischen Dimension: Wenn Gott resp. Jesus mir etwas
schenken will, muss ich nur "hier!" schreien. Niemand
hat das Recht, mich erst für dieses Geschenk qualifizieren
zu wollen.
4) Das Abendmahl muss aus seiner exponierten
Stellung bei der Konfirmation raus. By the way - glauben sie denn,
das interessierte einen Konfirmanden? Bei internen Umfragen, was
die Motivation für den Konfirmandenunterricht angeht, liegt
die Teilnahme am Abendmahl erfahrungsgemäß hinter Geld,
Geld, Geld, kirchlich heiraten zu wollen und einer Latte an sozial
erwünschten Antworten unter ferner liefen.
Es liegt anderen an, zu betonen, warum das Abendmahl
als Gemeinschaftserlebnis so ungemein wichtig ist für Kinder.
Das meine ich ohne jede Ironie. Es sei hier auf die breite Literatur
zum Thema verwiesen.**** ) Mich aber stört im besonderen diese
absurde Ausgrenzung in Theorie - und damit meine ich die Kirchenordnung
- und, was ich eigentlich noch viel schlimmer finde: in Praxis.
Wahrlich, ich sage euch: Wer das Reich Gottes
nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen (Mk
10,15). Ich finde: Wer das Reich Gottes empfangen kann, wird ja
wohl noch in der Lage sein, das heilige Abendmahl zu empfangen.
* ) Thomas Holm: http://www.w-4.de/ev.kirche.rv/theologie.html.
** ) Gottfried Mohr: "Ich habe mitessen dürfen".
Gedanken zum Abendmahl mit Kindern, in: Evangelische Kinderkirche,
Nr.2, 71. Jg. (1999), Leinfelden-Echterdingen.
*** ) Vgl. dazu Mohr, der darauf aufmerksam macht, dass wir von
Zulassung zum Abendmahl reden, während Jesus Christus uns zu
seiner Tischgemeinschaft einlädt.
**** ) Eine wirklich umfangreiche Literaturliste kann man über
das Religions-pädagogisches Institut der Evangelischen Landeskirche
in Baden anfordern. Die Adresse steht hinten in diesem Buch. Unter
www.ekiba.de/rpi/KiGoLitAbendm.htm ist die Liste auch online einsehbar.
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